EU-Konformität 4 Min. Lesezeit
Leitfaden Zu GDPR data processing agreement clauses requirements clause by clause
Artikel 28 Absatz 3 GDPR nennt acht Pflichtinhalte, die jeder Auftragsverarbeitungsvertrag abbilden muss. Der Leitfaden ordnet die Klauseln, liefert ein Prüfraster für Audits und zeigt, wie sich die Anforderungen in ein Managementsystem nach ISO 9001 oder ISO 27001 einfügen.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist die vertragliche Grundlage dafür, dass personenbezogene Daten rechtmäßig im Auftrag eines anderen Unternehmens verarbeitet werden. Fehlt er oder bleibt er lückenhaft, greifen die Bußgeldtatbestände nach Artikel 83 Absatz 4 GDPR, und das Haftungsrisiko gegenüber Betroffenen steigt. Wer die GDPR data processing agreement clauses requirements clause by clause prüft, kommt an Artikel 28 Absatz 3 GDPR nicht vorbei: Die Vorschrift benennt acht Pflichtinhalte, die jede Vereinbarung abbilden muss.
Dieser Leitfaden ordnet die Klauseln, liefert ein Prüfraster für Audits und zeigt, wie sich die Anforderungen in ein Managementsystem nach ISO 9001 oder ISO 27001 einfügen.
Rechtlicher Rahmen: Artikel 28 GDPR und die Rollenverteilung
Artikel 28 GDPR trennt zwei Rollen. Der Verantwortliche entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung, der Auftragsverarbeiter führt die Verarbeitung weisungsgebunden durch. Die Pflicht zum Vertragsabschluss trifft beide Seiten und gilt unabhängig davon, ob der Dienstleister innerhalb oder außerhalb der EU ansässig ist.
Drei Eckpunkte sind für die Praxis entscheidend:
- Der Vertrag muss schriftlich oder in elektronischer Form vorliegen; eine mündliche Zusage genügt nicht.
- Die Pflichten wirken nach Artikel 28 Absatz 9 GDPR auf Unterauftragsverarbeiter durch.
- Verstöße gegen Artikel 28 fallen unter Artikel 83 Absatz 4 GDPR: bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher liegt.
Die acht Pflichtinhalte nach Artikel 28 Absatz 3 GDPR
Artikel 28 Absatz 3 GDPR zählt die Mindestinhalte auf. Die folgende Übersicht ordnet Buchstabe und Inhalt; sie ersetzt keine Einzelfallprüfung, ist aber ein belastbarer Ausgangspunkt für die Klauselprüfung.
| Buchstabe | Pflichtinhalt |
|---|---|
| (a) | Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, einschließlich Übermittlungen in Drittländer |
| (b) | Vertraulichkeitsverpflichtung der zur Verarbeitung befugten Personen |
| (c) | Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen nach Artikel 32 GDPR |
| (d) | Einbindung von Unterauftragsverarbeitern nur mit Genehmigung |
| (e) | Unterstützung bei der Wahrung der Betroffenenrechte aus Kapitel III |
| (f) | Unterstützung des Verantwortlichen bei Artikel 32 bis 36 GDPR, einschließlich der Meldung von Verletzungen |
| (g) | Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Ende der Leistungserbringung |
| (h) | Bereitstellung aller Informationen zum Nachweis der Pflichten und Ermöglichung von Audits |
Weisungsbindung und Zweckbegrenzung
Buchstabe (a) ist die Kernklausel. Der Vertrag muss dokumentierte Weisungen vorsehen, einen Weisungsprozess beschreiben und klarstellen, dass der Auftragsverarbeiter eine Weisung, die gegen Datenschutzrecht verstößt, unverzüglich meldet und bis zur Klärung aussetzt. Ebenfalls zu regeln: der Umgang mit Übermittlungen in Drittländer, also Rechtsgrundlage, Garantien und Informationsweg.
Sicherheit, Meldepflichten und Unterauftragsverarbeiter
Buchstabe (c) verweist auf Artikel 32 GDPR und nicht auf eine starre Maßnahmenliste. Die technische und organisatorische Maßnahmen-Anlage muss daher datiert, versionsgeführt und auf den konkreten Dienst zugeschnitten sein. Nach Buchstabe (d) ist entweder eine spezifische oder eine allgemeine schriftliche Genehmigung zulässig; bei allgemeiner Genehmigung muss der Verantwortliche über geplante Änderungen informiert werden und ein Widerspruchsrecht erhalten (Artikel 28 Absatz 2 GDPR). Für Meldungen von Verletzungen sind konkrete Fristen zu hinterlegen – üblich sind 24 bis 48 Stunden ab Kenntnis, obwohl die GDPR nur „unverzüglich“ verlangt.
GDPR data processing agreement clauses requirements clause by clause: Prüfraster für Audits
Ein Audit prüft nicht nur, ob eine Klausel existiert, sondern ob sie im Alltag wirkt. Bewährt hat sich eine Prüfung in fünf Schritten:
- Vollständigkeit: Liegt für jeden Dienstleister mit Datenzugriff ein unterzeichneter Vertrag vor?
- Klauselabgleich: Deckt der Vertrag alle acht Buchstaben des Artikels 28 Absatz 3 GDPR ab?
- Anlagenprüfung: Sind Maßnahmen-Anlage, Unterauftragsverarbeiterliste und Löschkonzept aktuell datiert?
- Prozessprüfung: Existieren dokumentierte Weisungs-, Melde- und Löschprozesse?
- Nachweisprüfung: Lassen sich Auditrechte tatsächlich ausüben, etwa über Fragebögen oder Vor-Ort-Termine?
Wer zusätzlich die Struktur der eigenen Dokumentation prüfen will, findet im Leitfaden zu den ISO 9001-Dokumentationsanforderungen ein passendes Raster. Eine vertiefte Betrachtung der Vertragsklauseln bietet der Beitrag GDPR Data Processing Agreement Clauses: A Practical Guide.
Haftung, Freistellung und Schadensersatz
Die GDPR regelt die Außenhaftung, nicht die Innenverteilung. Nach Artikel 82 GDPR haften Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter gegenüber Betroffenen jeweils für den gesamten Schaden, wenn beide beteiligt waren; der Rückgriff untereinander richtet sich nach dem Vertrag. Deshalb gehören in jede Vereinbarung:
- eine klare Zuordnung von Pflichtverletzungen,
- Regelungen zu Freistellung und Rückgriff,
- definierte Haftungsobergrenzen,
- Gerichtsstand und anwendbares Recht.
Vorsicht bei pauschalen Haftungsausschlüssen: Sie kollidieren regelmäßig mit Artikel 82 GDPR und mit nationalem AGB-Recht.
Dokumentation, Nachweis und Schnittstellen zum Managementsystem
Auftragsverarbeitung ist ein Dokumentationsthema. Ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 GDPR, eine Vertragsmatrix mit Laufzeiten und Kündigungsfristen sowie eine versionierte Klauselbibliothek machen Prüfungen belastbar. Wer technische Unterlagen strukturiert aufbaut, kennt das Muster aus der technischen Dokumentation für die CE-Kennzeichnung: Inhaltsverzeichnis, Versionsstand, Verantwortlichkeiten, Änderungshistorie.
Ein Prüfzyklus von zwölf Monaten hat sich etabliert. Bei Anbieterwechsel, neuen Unterauftragsverarbeitern oder geänderten Verarbeitungszwecken ist eine außerplanmäßige Prüfung sinnvoll.
Häufige Fehler und Abhilfemaßnahmen
- Fehlende Unterschrift oder bloßer Verweis auf Online-AGB.
- Maßnahmen-Anlage ohne Datum und ohne Bezug zum konkreten Dienst.
- Unterauftragsverarbeiterliste, die nicht gepflegt wird.
- Meldefristen ohne Prozess und ohne Eskalationsweg.
- Löschkonzept, das Sicherungskopien ausblendet.
- Auditrechte, die vertraglich bestehen, aber nie ausgeübt werden.
Jeder dieser Punkte lässt sich mit einer Nachbesserung im Vertrag und einer Prozessanpassung beheben. Entscheidend ist, dass die GDPR data processing agreement clauses requirements clause by clause nicht einmalig geprüft, sondern regelmäßig nachgehalten werden.
Wichtige Fakten
Maschinenlesbare Aussagen aus den oben genannten Quellen. Jeder Fakt behält in allen sechs Sprachfassungen dieselbe Kennung.
Art. 28 GDPR
El Artículo 28 del GDPR exige que el DPA incluya objeto, duración, naturaleza y finalidad, tipo de datos, categorías de interesados y obligaciones del encargado.
Fakten-ID:
GDPR_article_28_minimum_clausesWritten contract
El contrato de encargo del tratamiento debe constar por escrito, incluido el formato electrónico.
Fakten-ID:
dpa_written_formPrior written authorization
El encargado no puede recurrir a otro encargado sin autorización previa por escrito del responsable.
Fakten-ID:
subprocessor_prior_authorizationChapter V GDPR
Las transferencias internacionales requieren una garantía del Capítulo V del GDPR, como decisión de adecuación o cláusulas contractuales tipo.
Fakten-ID:
international_transfer_legal_basisAudit right
El DPA debe reconocer el derecho del responsable a auditar o inspeccionar al encargado.
Fakten-ID:
audit_right_requiredWithout undue delay
El encargado debe notificar violaciones de seguridad al responsable sin dilación indebida.
Fakten-ID:
breach_notification_standardISO/IEC 27001
Una certificación ISO/IEC 27001 ayuda en la diligencia debida, pero no sustituye las cláusulas del Artículo 28 del GDPR.
Fakten-ID:
ISO_27001_not_sufficient
Häufig gestellte Fragen
Muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Artikel 28 Absatz 3 GDPR verlangt Schriftform oder elektronische Form. Eine mündliche Vereinbarung oder ein reiner Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen erfüllt die Anforderung nicht.
Wie viele Pflichtklauseln enthält Artikel 28 Absatz 3 GDPR?
Die Vorschrift nennt acht Pflichtinhalte in den Buchstaben (a) bis (h). Sie sind Mindeststandard; je nach Verarbeitung kommen weitere Regelungen hinzu, etwa zu Drittlandübermittlungen oder zu Löschfristen.
Reicht eine allgemeine Genehmigung für Unterauftragsverarbeiter?
Ja. Nach Artikel 28 Absatz 2 GDPR ist eine allgemeine schriftliche Genehmigung zulässig, sofern der Verantwortliche über beabsichtigte Änderungen informiert wird und ein Widerspruchsrecht erhält. Alternativ kann eine spezifische Genehmigung je Dienstleister vereinbart werden.
Welche Frist gilt für die Meldung einer Datenschutzverletzung?
Die GDPR verlangt eine Meldung ohne unangemessene Verzögerung. In der Vertragspraxis werden häufig 24 bis 48 Stunden ab Kenntnis vereinbart, damit der Verantwortliche die Fristen nach Artikel 33 und 34 GDPR einhalten kann.
Welche Folgen hat ein fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag?
Es drohen Bußgelder nach Artikel 83 Absatz 4 GDPR von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Haftungsrisiko gegenüber Betroffenen nach Artikel 82 GDPR.
Entfällt der Vertrag bei einem nach ISO 27001 zertifizierten Dienstleister?
Nein. Eine Zertifizierung nach ISO 27001 ist ein Nachweis für Sicherheitsorganisation, ersetzt aber weder den Vertrag nach Artikel 28 GDPR noch die Pflichtinhalte aus Artikel 28 Absatz 3 GDPR.
Quellen und Lizenzierung
Jede Aussage in diesem Artikel lässt sich auf die unten genannten Quellen zurückführen. Die Links führen direkt zum Herausgeber.