EU-Konformität 4 Min. Lesezeit

EU Notified Body Involvement Requirements: Leitfaden Für Hersteller Und Importeure

Die Einbindung einer benannten Stelle ist keine Formalie, sondern folgt aus Modulwahl und Risikoklasse. Der Leitfaden zeigt, wann eine notifizierte Stelle zwingend mitwirkt, welche Nachweise sie prüft und welche Pflichten nach der Zertifizierung bestehen bleiben.

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Rechtsrahmen und Grundbegriffe

Die Einbindung einer benannten Stelle folgt keinem Einzelakt, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Akkreditierungsrecht, Produktsicherheitsrecht und sektoralen Verordnungen. Den allgemeinen Rahmen setzen die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Akkreditierung und Marktüberwachung sowie der Beschluss Nr. 768/2008/EG, der die Konformitätsbewertungsmodule festlegt. Sektorale Vorgaben wie die Verordnung (EU) 2017/745 (MDR), die Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR), die Verordnung (EU) 2016/425 für persönliche Schutzausrüstung oder die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU konkretisieren, welches Modul anzuwenden ist. Sobald ein Modul eine Bewertung durch eine unabhängige Stelle vorsieht, greifen die EU notified body involvement requirements unmittelbar.

Begrifflich ist zu trennen: Eine benannte Stelle ist keine Marktüberwachungsbehörde. Sie ist eine Konformitätsbewertungsstelle, die von einer notifizierenden Behörde gemeldet und in der NANDO-Datenbank geführt wird. Ihre Kompetenz muss nach ISO/IEC 17065 oder ISO/IEC 17021-1 akkreditiert sein; für Qualitätsmanagementsysteme kommt zusätzlich ISO 13485 in Betracht. Entscheidend ist der Geltungsbereich der Notifizierung: Eine Stelle darf nur für die dort aufgeführten Produktgruppen, Anhänge und Module tätig werden. Ein Zertifikat außerhalb dieses Bereichs ist unwirksam.

Wann eine Benannte Stelle zwingend mitwirkt

Risikoklasse und Modulwahl

Ob eine benannte Stelle eingebunden werden muss, hängt primär von der Risikoklasse und den Eigenschaften des Produkts ab. Nach MDR gilt: Produkte der Klasse I ohne Messfunktion, nicht steril und ohne wiederverwendbares chirurgisches Instrument können in eigener Verantwortung bewertet werden. Sobald Sterilität, Messfunktion oder Wiederverwendung hinzukommt (Klassen Is, Im, Ir) oder die Klasse IIa, IIb oder III erreicht wird, ist eine benannte Stelle einzubinden. Nach IVDR liegt die Grenze zwischen Klasse A (nicht steril) und den übrigen Klassen. Bei persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III sowie bei vielen Maschinen, Druckgeräten und Funkanlagen ist ebenfalls eine notifizierte Stelle erforderlich.

Welches Modul im Einzelfall passt – Baumusterprüfung, Qualitätssicherung Produktion, Qualitätssicherung Produkt oder eine Kombination – erläutert der Leitfaden zur Auswahl des Konformitätsbewertungsmoduls. Die Modulwahl bestimmt zugleich, welche Nachweise die Stelle prüft und wie tief sie in Entwicklung und Fertigung einsteigt.

Sonderfälle und Kombiprodukte

Bei Kombiprodukten aus Arzneimittel und Medizinprodukt ist das Verfahren zweistufig: Neben der medizinprodukterechtlichen Bewertung ist eine Stellungnahme einer Arzneimittelbehörde einzuholen. Auch bei Software als Medizinprodukt hängt die Zuständigkeit von den Klassifizierungsregeln ab. Freiwillige Zertifizierungen nach ISO 9001 oder ISO 14001 ersetzen keine gesetzlich geforderte Konformitätsbewertung; sie können sie lediglich flankieren.

Ablauf der Konformitätsbewertung

Der Prozess beginnt mit einem Antrag, in dem Produkt, Zweckbestimmung, Klassifizierung und gewähltes Modul beschrieben sind. Die Stelle prüft, ob der Antrag in ihren Notifizierungsbereich fällt, und legt Umfang, Dauer und Kosten in einem Angebot fest. Anschließend folgen je nach Modul:

  • Prüfung der technischen Dokumentation, einschließlich Risikomanagement nach ISO 14971, klinischer Bewertung und Kennzeichnung mit CE-Zeichen
  • Audit des Qualitätsmanagementsystems, bei dem auch Unterauftragnehmer und kritische Lieferanten betrachtet werden
  • Prüfung von Prüfmustern, sofern das Modul dies vorsieht
  • Bewertung von Änderungen und Abweichungen sowie Ausstellung des Zertifikats

Aufbau und Mindestinhalte der technischen Unterlagen beschreibt der Beitrag zur technischen Dokumentation für die CE-Kennzeichnung. Werden im Rahmen der Bewertung personenbezogene Daten verarbeitet – etwa klinische Daten oder Auditberichte –, sind die Vorgaben der DSGVO einzuhalten; passende Klauseln fasst der Leitfaden zu GDPR-Auftragsverarbeitungsverträgen zusammen. Für Werkstoffnachweise, etwa Härteprüfungen an metallischen Komponenten, können zusätzlich Normen wie ASTM E18 herangezogen werden.

Pflichten nach der Zertifizierung

Mit dem Zertifikat endet die Zusammenarbeit nicht. Die EU notified body involvement requirements umfassen auch die Phase nach der Erstzertifizierung. Typische Pflichten sind:

  • Überwachungs- und Wiederholungsaudits in festgelegten Intervallen
  • Anzeige wesentlicher Änderungen an Produkt, Herstellungsprozess, Zweckbestimmung oder Qualitätsmanagementsystem
  • Meldung schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld
  • Aktualisierung klinischer Bewertungen und periodischer Sicherheitsberichte
  • Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen über den gesetzlichen Zeitraum

Die Stelle kann das Zertifikat aussetzen, einschränken oder entziehen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Hersteller sollten daher ein Verfahren für Änderungsanzeigen etablieren, das vor der Umsetzung greift.

Typische Fehler und Prüfpunkte

In Audits und behördlichen Prüfungen wiederholen sich bestimmte Schwachstellen:

  1. Falsches Modul gewählt. Wird ein Modul ohne Drittbeteiligung gewählt, obwohl die Klasse eine benannte Stelle verlangt, ist die CE-Kennzeichnung nichtig.
  2. Notifizierungsbereich überschritten. Die Stelle ist für die betreffende Produktgruppe nicht gemeldet.
  3. Technische Dokumentation unvollständig. Fehlende Risikoanalysen, veraltete Normverweise oder nicht validierte Softwareversionen.
  4. Änderungen nicht angezeigt. Produkt- oder Prozessänderungen ohne Bewertung durch die Stelle.
  5. Unklare Verantwortlichkeiten. Bei Auftragsfertigung ist nicht geregelt, wer gegenüber der Stelle als Hersteller auftritt.

Ein belastbares Compliance-System verbindet regulatorische Anforderungen mit dokumentiertem Änderungsmanagement. Normen wie ISO 9001, ISO 14001 oder ISO 45001 liefern Strukturen, ersetzen aber keine produktspezifische Konformitätsbewertung. Wer die EU notified body involvement requirements frühzeitig in die Entwicklungsplanung aufnimmt, vermeidet Verzögerungen beim Markteintritt und Nachbesserungen im Zertifizierungsverfahren.

Wichtige Fakten

Maschinenlesbare Aussagen aus den oben genannten Quellen. Jeder Fakt behält in allen sechs Sprachfassungen dieselbe Kennung.

  • Regulation (EU) 2017/745

    Die MDR bildet den sektoralen Rahmen für Medizinprodukte und verweist auf die Konformitätsbewertungsmodule.

    Fakten-ID: MDR_reference

  • Regulation (EU) 2017/746

    Die IVDR regelt In-vitro-Diagnostika und legt eigene Klassifizierungsregeln fest.

    Fakten-ID: IVDR_reference

  • NANDO

    Benannte Stellen werden in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission geführt.

    Fakten-ID: nb_directory

  • ISO/IEC 17065

    Die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen für Produkte erfolgt typischerweise nach ISO/IEC 17065.

    Fakten-ID: accreditation_standard

  • ISO 13485

    Für Medizinprodukte ist ISO 13485 die maßgebliche Norm für das Qualitätsmanagementsystem.

    Fakten-ID: qms_medical_devices

  • Regulation (EC) No 765/2008

    Diese Verordnung regelt Akkreditierung und Marktüberwachung im Binnenmarkt.

    Fakten-ID: market_surveillance_regulation

Häufig gestellte Fragen

Wann muss eine benannte Stelle zwingend eingebunden werden?

Immer dann, wenn das anwendbare Konformitätsbewertungsverfahren ein Modul mit Drittbeteiligung vorsieht. Nach MDR betrifft das unter anderem die Klassen Is, Im, Ir, IIa, IIb und III, nach IVDR alle Klassen außer Klasse A (nicht steril). Bei persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III gilt dasselbe.

Ersetzt ein ISO 9001-Zertifikat die Bewertung durch eine benannte Stelle?

Nein. Ein Zertifikat nach ISO 9001 ist eine freiwillige Managementzertifizierung und deckt keine produktspezifische Konformitätsbewertung ab. Für Medizinprodukte ist zusätzlich ISO 13485 relevant, ersetzt aber ebenfalls nicht die gesetzlich geforderte Einbindung einer benannten Stelle.

Wie prüfe ich, ob eine Stelle für mein Produkt notifiziert ist?

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Notifizierung und ist in der NANDO-Datenbank der Europäischen Kommission dokumentiert. Stimmen Produktgruppe, Anhang oder Modul nicht überein, ist das ausgestellte Zertifikat unwirksam.

Welche Pflichten bestehen nach Ausstellung des Zertifikats?

Zu nennen sind regelmäßige Überwachungsaudits, die Anzeige wesentlicher Änderungen, die Meldung schwerwiegender Vorkommnisse, die Aktualisierung klinischer Bewertungen sowie die Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung von Aufzeichnungen.

Welche Rolle spielt die DSGVO im Zertifizierungsverfahren?

Sobald klinische Daten, Auditberichte oder Lieferantendaten personenbezogen verarbeitet werden, gelten die Vorgaben der DSGVO. Zwischen Hersteller und beauftragten Dienstleistern sind Auftragsverarbeitungsverträge mit klaren Zweckbindungen und Löschfristen zu schließen.

Quellen und Lizenzierung

Jede Aussage in diesem Artikel lässt sich auf die unten genannten Quellen zurückführen. Die Links führen direkt zum Herausgeber.

  1. Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)(öffnet in einem neuen Tab)

    Herausgeber: Europäische Union / EUR-LexWiederverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU

  2. Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR)(öffnet in einem neuen Tab)

    Herausgeber: Europäische Union / EUR-LexWiederverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU

  3. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über Akkreditierung und Marktüberwachung(öffnet in einem neuen Tab)

    Herausgeber: Europäische Union / EUR-LexWiederverwendung gemäß Beschluss 2011/833/EU

  4. NANDO – Datenbank der notifizierten Stellen(öffnet in einem neuen Tab)

    Herausgeber: Europäische Kommission© Europäische Union

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