ASTM-Werkstoffe 4 Min. Lesezeit
DIN EN 1090 EXC2: Schweißnachweise und Dokumentation für die Werksqualifikation
Die Dokumentation nach DIN EN 1090 EXC2 ist kein Selbstzweck, sondern der Nachweis der Konformität für Tragwerke. Wer die Pflichten der Schweißaufsicht und die erforderlichen Schweißnachweise nicht fristgerecht vorlegt, riskiert die Abnahme der Werksqualifikation.
DIN EN 1090 EXC2: Schweißnachweise und Dokumentation – was wirklich verlangt wird
Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 verlangt für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile eine CE-Kennzeichnung nach DIN EN 1090. Für die Ausführungsklasse 2 (EXC2) gelten dabei besondere Anforderungen an die Schweißnachweise und die Dokumentation – genau diese werden in Audits und bei der Überwachung der Werksqualifikation immer wieder beanstandet. Wer die Pflichten der Schweißaufsicht kennt und die Dokumentation strukturiert aufbaut, vermeidet teure Verzögerungen.
Dieser Artikel erläutert die konkreten Nachweise, die für EXC2 erforderlich sind, und zeigt, welche Dokumente vorliegen müssen, damit die Werksqualifikation Bestand hat.
Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich
Die DIN EN 1090-1 regelt die Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile, während die DIN EN 1090-2 die technischen Anforderungen an die Ausführung von Stahltragwerken festlegt. Für die Ausführungsklasse EXC2 gelten die Tabellen 4 und 5 der DIN EN 1090-2, die unter anderem die Schweißgüte und die Prüfumfänge festlegen.
Die EXC2 ist die Standardklasse für übliche Hochbauten, Hallen und Brücken – sie gilt, wenn keine erhöhten Sicherheitsanforderungen (EXC3) oder besonderen Risiken (EXC4) vorliegen. Für die Dokumentation bedeutet das: Sie muss vollständig, rückverfolgbar und für die Zertifizierungsstelle jederzeit einsehbar sein.
Pflichten der Schweißaufsicht nach DIN EN 1090-2
Die Schweißaufsicht trägt die Verantwortung für die Qualität aller Schweißarbeiten. In EXC2 muss die verantwortliche Schweißaufsichtsperson über eine Qualifikation nach DIN EN ISO 14731 verfügen – je nach Umfang der Tätigkeiten reicht ein Lehrgang, für komplexe Verbindungen ist ein Ingenieur mit Schweißtechnischer Zusatzqualifikation erforderlich.
Zu den Pflichten gehören:
- Erstellung und Freigabe der Schweißanweisungen (WPS) nach DIN EN ISO 15609-1 oder DIN EN ISO 15614-1,
- Überwachung der Schweißparameter und der Umgebungsbedingungen,
- Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen,
- Dokumentation der Schweißaufsichtstätigkeiten in den Werksunterlagen.
Die Schweißaufsicht muss außerdem sicherstellen, dass alle Schweißer über gültige Qualifikationen nach DIN EN ISO 9606-1 verfügen. Die Prüfbescheinigungen sind der Dokumentation beizulegen.
Schweißnachweise: WPS, WPQR und Schweißerprüfungen
Die zentrale Anforderung in EXC2 ist die Gültigkeit aller Schweißverfahrensprüfungen (WPQR). Diese müssen nach DIN EN ISO 15614-1 erstellt sein und den tatsächlichen Einsatzbereich (Werkstoff, Dicke, Position) abdecken. Abweichungen von den Prüfbereichen machen die WPQR ungültig.
Für jede Schweißnaht, die in EXC2 ausgeführt wird, muss eine WPS vorliegen, die auf einer gültigen WPQR basiert. Die WPS muss am Arbeitsplatz zugänglich sein – digital oder in Papierform – und die Schweißer müssen sie anwenden.
Die Schweißerqualifikationen sind nach DIN EN ISO 9606-1 zu prüfen. Die Gültigkeitsdauer beträgt zwei Jahre; danach ist eine Verlängerung erforderlich. Die Dokumentation muss alle Prüfungen und Verlängerungen lückenlos enthalten.
Dokumentationspflichten für die Werksqualifikation
Die Werksqualifikation nach DIN EN 1090-1 setzt voraus, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt. Die Zertifizierungsstelle prüft dabei nicht nur die Produkte, sondern auch die Dokumentation. Folgende Unterlagen müssen vorliegen:
- Schweißaufsichtsbestellung mit Benennung der verantwortlichen Person,
- Qualifikationsnachweise der Schweißaufsicht (DIN EN ISO 14731),
- Schweißerprüfungsnachweise (DIN EN ISO 9606-1),
- Schweißverfahrensprüfungen (WPQR) und daraus abgeleitete WPS,
- Prüfpläne und Ergebnisse der zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfungen,
- Rückverfolgbarkeitsdokumente (Erschmelzungsnachweise, Chargenbelege).
Diese Unterlagen müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden – die Zertifizierungsstelle kann im Einzelfall längere Fristen verlangen.
Zerstörungsfreie Prüfung und Abnahmeprüfungen
In EXC2 sind Schweißnähte der Kategorien B und C nach DIN EN 1090-2 zu prüfen. Der Umfang der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP) richtet sich nach Tabelle 24 – in der Regel sind 10 % der Nähte der Kategorie C mittels Ultraschall oder Durchstrahlung zu prüfen.
Die Prüfungen müssen von qualifiziertem Personal nach DIN EN ISO 9712 durchgeführt werden. Die Prüfberichte sind Bestandteil der Dokumentation und müssen eine eindeutige Zuordnung zu den Bauteilen ermöglichen.
Typische Fehler in der EXC2-Dokumentation
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Mängel auf – die Sie vermeiden können:
- WPQR deckt die tatsächlich verwendete Werkstoffgruppe nicht ab,
- Schweißerprüfungen sind abgelaufen, weil die Verlängerung nicht eingetragen wurde,
- WPS fehlt am Arbeitsplatz oder ist nicht lesbar,
- Prüfberichte sind nicht den Bauteilen zugeordnet,
- Die Schweißaufsicht ist nicht ausreichend qualifiziert oder nicht benannt.
Diese Mängel führen zu Nichtkonformitäten im Audit und können die Werksqualifikation gefährden.
Fazit: Dokumentation als aktive Aufgabe
Die DIN EN 1090 EXC2 Schweißnachweise sind kein einmaliges Projekt, sondern eine laufende Verpflichtung. Die Dokumentation muss mit den tatsächlichen Produktionsbedingungen übereinstimmen – wer Änderungen an Werkstoffen oder Verfahren nicht dokumentiert, verliert die Gültigkeit der Nachweise.
Prüfen Sie mindestens einmal jährlich, ob alle Schweißerprüfungen aktuell sind, ob die WPQR den Einsatzbereich abdecken und ob die Schweißaufsicht noch korrekt benannt ist. So bleibt Ihre Werksqualifikation sicher – und Ihre EXC2-Dokumentation besteht jede Prüfung.
Nutzen Sie die Checklisten der Zertifizierungsstellen als Leitfaden – sie zeigen Ihnen, welche Unterlagen erwartet werden. Die Mühe lohnt sich: Eine saubere Dokumentation beschleunigt nicht nur Audits, sondern schützt Sie bei Gewährleistungsfällen.
Wichtige Fakten
Maschinenlesbare Aussagen aus den oben genannten Quellen. Jeder Fakt behält in allen sechs Sprachfassungen dieselbe Kennung.
5 Jahre
Die Dokumentation nach DIN EN 1090 EXC2 muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Fakten-ID:
dokumentations_frist2 Jahre
Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 sind zwei Jahre gültig und müssen danach verlängert werden.
Fakten-ID:
schweisser_pruefung_gueltigkeit10 % der Nähte Kategorie C
Für EXC2 sind 10 % der Schweißnähte der Kategorie C mittels ZfP zu prüfen.
Fakten-ID:
zfp_umfang_exc2DIN EN ISO 14731
Die Schweißaufsicht muss nach DIN EN ISO 14731 qualifiziert sein.
Fakten-ID:
schweissaufsicht_qualifikationDIN EN ISO 15614-1
Jede WPS muss auf einer gültigen WPQR nach DIN EN ISO 15614-1 basieren.
Fakten-ID:
wps_basis_wpqr
Häufig gestellte Fragen
Welche Schweißnachweise sind für DIN EN 1090 EXC2 erforderlich?
Für EXC2 sind gültige Schweißverfahrensprüfungen (WPQR) nach DIN EN ISO 15614-1, Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 sowie eine benannte Schweißaufsicht nach DIN EN ISO 14731 erforderlich. Alle Nachweise müssen in der Werksdokumentation vorliegen.
Wie lange müssen Schweißerprüfungen nach DIN EN 1090 EXC2 aufbewahrt werden?
Die Schweißerprüfungen selbst sind zwei Jahre gültig, danach ist eine Verlängerung nötig. Die gesamte EXC2-Dokumentation muss mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Was passiert, wenn die WPQR den tatsächlichen Werkstoff nicht abdeckt?
Dann ist die Schweißverfahrensprüfung ungültig. Die WPS darf nicht angewendet werden, und die Schweißarbeiten gelten als nicht konform. Im Audit führt das zu einer Nichtkonformität.
Quellen und Lizenzierung
Jede Aussage in diesem Artikel lässt sich auf die unten genannten Quellen zurückführen. Die Links führen direkt zum Herausgeber.